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Gemeinsame Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg: Gemeinsame Prüfungseinrichtungen Baden-WürttembergWirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg. Im Bereich der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Mittelverwendung. Konkretisiert wird dieser für die ambulante ärztliche Versorgung durch die in 106 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung umfasst alle ambulant erbrachten bzw. veranlassten ärztlichen Leistungen. 2016 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
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