waffenschein.at
waffenschein.at | Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen gem. §8 Abs.7 des WaffengesetztesT 0800 800 118. Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen gem. 8 Abs.7 des Waffengesetztes. Wer eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen möchte, muss sich zuerst einer Waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung (gem. 8 Abs. 7 des Waffengesetztes) unterziehen. Die besten Informationen zum Antrag finden sie hier. Falls es noch Fragen gibt, beraten wir sie gerne. Kreuzstrasse 4 - A-4040 Linz.
http://www.waffenschein.at/