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Rechtsanwalt Meurer | Fachanwalt für Strafrecht | Strafverteidiger Köln
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Rechtsanwalt Marius Meurer, Fachanwalt für Strafrecht. Besuchen Sie mich auch bei. Rechtsanwalt Meurer Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Köln. Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Köln und als solcher auf. Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Bußgeldrecht spezialisiert. Auf meiner Homepage erfahren Sie mehr über mich und meine Tätigkeit als Strafverteidiger in der Kölner Kanzlei. Rechtsanwalt i. R. Telefon: 0221 / 355 20 50.
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles. Mittwoch, 23. März 2011. Zur Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes vom Körperverletzungsvorsatz. 1 Die Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes vom Körperverletzungsvorsatz erfordert bei schwerwiegenden Gewalttaten eine sorgfältige Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Urteil des BGH vom 25.11.2010 - 3 StR 364/10. Abonnieren Kommentare zum Post (Atom). Auf dieser Seite informiere ich Sie über interessante Neuigkeiten aus der Rechtsprec...
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles: April 2012
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles. Dienstag, 24. April 2012. Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei Alkoholgewöhnung. 1 Bei einem Täter, der zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration zwischen 2,3 und 2,7 ‰ aufwies, ist die Annahme einer erheblichen Herabsetzung seiner Hemmungsfähigkeit regelmäßig in einem hohen Grad wahrscheinlich. Beschluss des BGH vom 10.01.2012 - 5 StR 517/11. Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung. Die vollständige Entscheidung können Sie unter An...
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles. Mittwoch, 23. März 2011. Zum Mordmerkmal der "Heimtücke. 2 Dies gilt insbesondere dann, wenn das Opfer wegen eines vorangegangenen Angriffs und der anschließenden körperlichen Auseinandersetzung um eine vom Täter angestrebte Beute die ihr drohende Gefahr erkannt hat und der Täter während des vorausgegangenen Angriffs noch nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt hatte (vgl. BGHSt 19, 321, 322). Beschluss des BGH vom 11.01.2011 - 1 StR 517/10. Rechtsanwälte am Weyertor - ...
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles: Mai 2011
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles. Dienstag, 3. Mai 2011. Zum Begriff der Bande. 1 Allein der Umstand, dass sich zwei Täter vor einer gemeinsam begangenen Tat mit anderen zu einer Bande zum Zweck der Begehung von Einbruchsdiebstählen zusammengeschlossen hatten, führt nicht ohne weiteres dazu, dass alle nachfolgenden Einbruchstaten eines Bandenmitglieds als bandenmäßig begangen einzustufen sind, und zwar auch dann nicht, wenn an der jeweiligen Tat ein weiteres Bandenmitglied beteiligt war.
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles: Juni 2010
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles. Samstag, 12. Juni 2010. Gastvortrag an der Hochschule Zittau/Görlitz. Auf dieser Seite informiere ich Sie über interessante Neuigkeiten aus der Rechtsprechung zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Mein Profil vollständig anzeigen. Gastvortrag an der Hochschule Zittau/Görlitz. Rechtsanwalt Marius Meurer, Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwälte am Weyertor - polnisch/deutsche Internetpräsenz.
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles: September 2010
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles. Donnerstag, 16. September 2010. Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung. 2 Für das Vorliegen eines Tatverdachts ist auf den Zeitpunkt der Anordnung abzustellen. Gibt der Betroffene nach Bekanntgabe der entsprechenden Durchsuchungsanordnung an, die zu suchenden deliktischen Gegenstände (bspw. Drogen) in seiner Wohnung aufzubewahren, ist dies unerheblich für die Beurteilung, ob ein anfänglicher Tatverdacht gegeben war. Zum Begriff der "Bande".
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles
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Rechtsanwalt Marius Meurer - Aktuelles. Dienstag, 3. Mai 2011. Zum Begriff der Bande. 1 Allein der Umstand, dass sich zwei Täter vor einer gemeinsam begangenen Tat mit anderen zu einer Bande zum Zweck der Begehung von Einbruchsdiebstählen zusammengeschlossen hatten, führt nicht ohne weiteres dazu, dass alle nachfolgenden Einbruchstaten eines Bandenmitglieds als bandenmäßig begangen einzustufen sind, und zwar auch dann nicht, wenn an der jeweiligen Tat ein weiteres Bandenmitglied beteiligt war.