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Personnes sans activité lucrative - Office cantonal des assurances sociales Genève
https://www.ocas.ch/particuliers/cotisations/personnes-sans-activite-lucrative
Détection et intervention précoces. Rente AI et allocations pour impotent de l’AI. Moyens auxiliaires de l’AI. Extrait de compte individuel. Splitting (partage des revenus). Bonifications pour tâches d'assistance. Salariés d'un employeur non tenu de cotiser. Personnes sans activité lucrative. Salaires en espèces et en nature. Rentes AVS et allocations pour impotent de l'AVS. Age flexible de la retraite. Calcul prévisionnel de la rente. Moyens auxiliaires de l'AVS. Rentes de survivants de l'AVS. Sont cons...
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Nichterwerbstätige - Ausgleichskasse des Kantons Bern
http://www.akbern.ch/private/beitraege/nichterwerbstaetige
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Als Nichterwerbstätige gelten in der AHV/IV/EO Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Es sind dies namentlich :. Personen, die sich vorzeitig pensionieren liessen.
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Hinterlassenenrenten der AHV - Ausgleichskasse des Kantons Bern
http://www.akbern.ch/private/leistungen-der-ahv/hinterlassenenrenten-der-ahv
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf Witwenrente,. Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,.
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Rentenvorausberechnung - Ausgleichskasse des Kantons Bern
http://www.akbern.ch/private/leistungen-der-ahv/rentenvorausberechnung
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Was man wissen muss. Zudem sind Rentenvorausberechnungen mit grösster Vorsicht zu betrachten. Bis eine versicherte Person rentenberechtigt wird, können sich in der Tat vor allem in wir...
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Arbeitnehmende - Ausgleichskasse des Kantons Bern
http://www.akbern.ch/private/beitraege/arbeitnehmende
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Beitragssätze (Ausgleichskasse des Kantons Bern) :. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Arbeitslosenversicherung (ALV) bis CHF 148'200.00 Bruttolohn. 5,125% von CHF 4'525.00.
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Hilfsmittel der AHV - Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. In der Schweiz wohnende Bezügerinnen und Bezüger von Renten im AHV-Alter und von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf Hilfsmittel. Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte,. 031 379 79 79.
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Beitragspflicht - Ausgleichskasse des Kantons Bern
http://www.akbern.ch/private/beitraege/beitragspflicht
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Wer muss Beiträge zahlen? Alle Personen, die in der Schweiz einen unselbständigen oder selbständigen Erwerb ausüben oder ihren Wohnsitz hier haben, müssen AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen.
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lic. iur. Daniel Tschikof L L.M. - Links
http://www.tschikof.com/links.html
Association internationale des jeunes avocats. Liechtensteinische Gesetze und Staatsverträge (laufend aktualisiert). Liechtensteinische Alter- und Hinterlassenenversicherung. Lic iur. Daniel Tschikof L L.M. Essanestrasse 91 FL-9492 Eschen Tel. 423 238 14 10 Fax 423 238 14 11 daniel@tschikof.li www.tschikof.li.
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Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV - Ausgleichskasse des Kantons Bern
http://www.akbern.ch/private/leistungen-der-ahv/altersrenten-und-hilflosenentschaedigungen-der-ahv
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Altersrenten bei ordentlichem Rentenalter. Anspruch auf eine Altersrente haben :.
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Massgebender Lohn - Ausgleichskasse des Kantons Bern
http://www.akbern.ch/private/beitraege/massgebender-lohn
Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber. Versicherungsausweis / Individuelles Konto. Auszug aus dem Individuellen Konto. Partner und andere Institutionen. Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Der Lohn, auf dem Beiträge entrichtet werden müssen, wird als massgebender Lohn bezeichnet. Zum massgebenden Lohn gehörend. Orts- und Teuerungszulagen;. Provisionen und Kommissionen;.