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Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht » Arbeitnehmerhaftung

Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht

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Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht
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links,impressum,disclaimer,kontakt,arbeitnehmerhaftung,inhaltsverzeichnis,minderung / haftungsausschluss,mankohaftung,kalkulationsfehler,beweislast,fazit,browse,einleitung zur arbeitnehmerhaftung,die arbeitnehmerhaftung,eine schadenersatzpflicht,sind,menu
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Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht » Arbeitnehmerhaftung | arbeitnehmerhaftung.ch Reviews

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Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht

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Voraussetzungen › Arbeitnehmerhaftung

http://www.arbeitnehmerhaftung.ch/voraussetzungen

Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht. Voraussetzung für eine Haftung des Arbeitnehmers ist eine Vertragsverletzung. Eine Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer. Erfüllt sein, damit eine Arbeitnehmerhaftung. Vom Gesetz abweichende Vereinarung. 41 (0)44 268 40 00. Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht. Jetzt zum LAWMEDIA Newsletter anmelden:.

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Kontakt › Arbeitnehmerhaftung

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns per Telefon oder über das Kontaktformular unten:. Telefon: 41 (0)44 268 40 00. Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*. Ihr Wohnsitz / Sitz*. Wohnsitz / Sitz der Gegenpartei*. Ort des Interesses / Streits*. Die von Ihnen im Formu...

3

Minderung / Haftungsausschluss › Arbeitnehmerhaftung

http://www.arbeitnehmerhaftung.ch/minderung-haftungsausschluss

Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht. Bestimmte Gründe können zu einer Minderung. Oder zum Ausschluss der Arbeitnehmerhaftung. Gefahren- oder schadenssensitive Arbeit). Selbst- oder Mitverschulden des Arbeitgebers. Nachlässige Auswahl des Arbeitnehmers. Unrichtige oder unvollständige Instruktion für schwierige Aufgaben. 41 (0)44 268 40 00.

4

Mankovereinbarungen › Arbeitnehmerhaftung

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht. Zum Voraus getroffene Abrede des Ausschlusses der Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit ist nichtig (OR 100 Abs. 1). In Betrieben, die besonders Mankoschäden ausgesetzt sind, werden folgende Nebenabreden. Der zur Verlustdeckung nicht benötige Teil der Mankokasseneinlage. Muss vom Arbeitgebervermögen get...

5

Abgrenzungen und Rechtsnatur › Arbeitnehmerhaftung

http://www.arbeitnehmerhaftung.ch/abgrenzungen-und-rechtsnatur

Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht. Haftung nach der Sondernorm von OR 321e und nach den Regeln über die vertragliche Haftung von OR 97 ff. Haftung nach den Regeln der unerlaubten Handlung von OR 41 ff. Haftung bei besonderen Arbeitsverhältnissen. Haftungsbestimmungen für Seeleute und für Heimarbeiter. Vom Gesetz abweichende Vereinarung.

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Geschäftsherrenhaftung (OR 55) › Unerlaubte Handlung

https://www.unerlaubte-handlung.ch/kausalhaftung/geschaeftsherrenhaftung-or-55

Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum ausservertraglichen Haftpflichtrecht / Deliktsrecht in der Schweiz. Nach OR 55 haftet der Geschäftsherr ohne Verschulden für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtung verursacht haben. Voraussetzungen sind im Einzelnen:. Sorgfalt in der Auswahl. Sorgfalt in der Instruktion.

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Befolgungspflicht und Sanktionen » Arbeitgeberweisungen

http://www.arbeitgeberweisungen.ch/befolgungspflicht-und-sanktionen

Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Weisungsrecht des Arbeitgebers im Schweizer Arbeitsrecht. Das Weisungsrecht wird durch die in OR 321d Abs. 2 postulierte Befolgungspflicht ergänzt bzw. verstärkt. Befolgt der Arbeitnehmer die Weisungen des Arbeitgebers nicht, so sind bei weiterer Nichtbefolgung der Weisungen. In der gleichen Sache, zum gleichen Thema oder zur gleichen Verhaltensfrage.

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Temporärarbeit » Personalverleih / Temporärarbeit

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Personalverleih / Arbeitsvermittlung: Temporärarbeit, Leiharbeit und Regiearbeit in der Schweiz. Das Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer. Einsatzvertrag (Einigung über den betreffenden Einsatz). Der das Arbeitsverhältnis entstehen lässt,. Wobei weder eine Pflicht des Verleihers zum Anbieten noch des Arbeitnehmers zur Annahme eines Einsatzes besteht. In der ...

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Arbeitspflicht » Arbeits- / Treue- u. Sorgfaltspflicht / Weisungen » Arbeitsrecht

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag in der Schweiz: Informationen, Muster-Arbeitsverträge und mehr. Kündigung / Entlassung / Beendigung Arbeitsverhältnis. Arbeits- / Treue- u. Sorgfaltspflicht / Weisungen. Zu beachten sind ferner Bestimmungen über die wöchentliche Höchstarbeitszeit, sowie über Tages-, Nacht- und Sonntagsarbeit. Verweigerung oder Herabsetzung der Lohnzahlung.

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Arbeitspflichtverletzung » Arbeitspflicht

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Arbeitsrechtliche Informationen zur Arbeitspflicht in der Schweiz. Kommt der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht oder nicht korrekt nach, stehen dem Arbeitgeber folgende Sanktionen zur Verfügung:. Vorsicht bei einer allfälligen Begründung. Bei beharrlicher Arbeitsverweigerung (oder aus anderen wichtigen Gründen). Bei Arbeitnehmerhaftung (OR 321e). Raquo; RSS Feed Reader.

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Qualitative Arbeitspflicht » Arbeitspflicht

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Arbeitsrechtliche Informationen zur Arbeitspflicht in der Schweiz. Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren (OR 321a Abs. 1). Vgl www.arbeitnehmerhaftung.ch. Sorgfältige Werkzeug- und Materialbehandlung. Sind Ausfluss der arbeitsrechtlichen Treuepflicht.

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Arbeitnehmerhaftung im Schweizer Arbeitsrecht. Ist die arbeitsrechtliche Haftung des Arbeitnehmers. Für den Schaden, den er durch unsorgfältige Arbeitsweise fahrlässig oder absichtlich dem Arbeitgeber zugefügt hat. Arbeitnehmerhaftung im engeren Sinne). Belangen (= Arbeitnehmerhaftung im weiteren Sinne). Wird von den Gerichten schwankend beurteilt.

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