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waagen-blog | Aktuelles von waagenweltSpringen Sie zum Inhalt. Anzeigepflicht für Verwender von geeichten Waagen ab 1.1.2015. Die deutschen Eichaufsichtsbehörden informieren auf Ihren Webseiten über die Anzeigepflicht für die Verwender von Messgeräten. Mit dem in Kraft treten des neuen Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) am 1. Januar 2015 müssen neue oder erneuerte Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer zuständigen Eichbehörde anzeigt werden. Hinterlassen Sie einen Kommentar. Die preis...
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