anwaeltin-bramke.de
Kein Testament - Erbrecht Cindy Bramke
http://www.anwaeltin-bramke.de/kein-testament
03 56 03/ 75 733 5. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, geht das Vermögen des Verstorbenen auf den Ehegatten gemeinsam mit den Erben 1. Ordnung über. Die Erben erster Ordnung sind die Kinder beziehungsweise, wenn diese nicht mehr leben sollten, deren Kinder (Erbfolge nach Stämmen).
anwaeltin-bramke.de
Testament, Erbvertrag und Schenkung - Erbrecht Cindy Bramke
http://www.anwaeltin-bramke.de/testament-erbvertrag-und-schenkung
03 56 03/ 75 733 5. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Wegen der Komplexität des Erbrechtes und dessen Folgen ist es für die Formulierung des Testaments, des Erbvertrags oder der Schenkung ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mein Rat kann deshalb nur lauten, dass Sie sich unbedingt fachmännische Unterstützung bei der Reg...
anwaeltin-bramke.de
Vorsorgevollmacht - Erbrecht Cindy Bramke
http://www.anwaeltin-bramke.de/vorsorgevollmacht
03 56 03/ 75 733 5. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Wer im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. einen Autounfall nicht vorsorgt, kann sich selbst, sein persönliches Umfeld oder seine Firma in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Wozu braucht man eine Vorsorgevollmacht? Ist der Ehepartner nicht durch eine Vorsorgevollm...
anwaeltin-bramke.de
Patchwork - Erbrecht Cindy Bramke
http://www.anwaeltin-bramke.de/patchwork
03 56 03/ 75 733 5. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Noch viel komplizierter werden die Dinge in den immer weiter verbreiteten Patchwork Familien . Es ergeben sich keine Probleme, solange sich alle Hinterbliebenen gut verstehen und einander wohlgesonnen sind. Wer seinen Nachlass jedoch nicht den Regelungen des Gesetzgebers und den...
anwaeltin-bramke.de
Betreuungsverfügung - Erbrecht Cindy Bramke
http://www.anwaeltin-bramke.de/betreuungsverfuegung
03 56 03/ 75 733 5. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst die Person des Betreuers. In der Betreuungsverfügung wird mitgeteilt, von wem Sie betreut werden wollen, zum Beispie...
anwaeltin-bramke.de
Unternehmensnachfolge - Erbrecht Cindy Bramke
http://www.anwaeltin-bramke.de/unternehmensnachfolge
03 56 03/ 75 733 5. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Eines der häufigsten Probleme bei der Unternehmensnachfolge besteht darin, dass der Nachfolgeprozess nicht früh genug angegangen wird. Es ist sinnvoll, die Vermögensnachfolge nicht bis zu dem Zeitpunkt des Todes hinauszuschieben, sondern bereits zu Lebzeiten vorzunehmen. Elt...
anwaeltin-bramke.de
Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten - Erbrecht Cindy Bramke
http://www.anwaeltin-bramke.de/bestattungsverfuegung
03 56 03/ 75 733 5. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Fünf Dinge, die in einer Bestattungsverfügung nicht fehlen sollten. Testament, Erbvertrag und Schenkung. Auf die in diesen Artikel beschriebenen Dinge sollten Sie achten. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Dann schreiben Sie uns an: „info@anwaeltin-bramke.de“ oder rufen Sie an: 03 56 03/ 75 733 5. Jene Dinge festgehalten, die man sich für die eigene Bestattung wünscht.