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Automatisches Ende der MVZ Zulassung – Aufnahme der Tätigkeit spätestens innerhalb von drei Monaten | Jorzig Rechtsanwälte
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Kanzlei Dr. Jäkel. Automatisches Ende der MVZ Zulassung Aufnahme der Tätigkeit spätestens innerhalb von drei Monaten. Verfasst am 04. August 2015. Durch Urteil vom 13.05.2015 (B 6 KA 25/14) hat das BSG entschieden, dass die einem MVZ erteilte Zulassung automatisch nach einem Ablauf von drei Monaten enden würde, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb dieser dreimonatigen Frist am entsprechenden Sitz durch die Ärzte aufgenommen werde.
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Philosophie | Jorzig Rechtsanwälte
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Kanzlei Dr. Jäkel.
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Honorararzt und Bundesverfassungsgericht – Alles neu macht Karlsruhe? Beschl. des BVerfG vom 03.03.2015 (1 BvR 3226/14) | Jorzig Rechtsanwälte
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Kanzlei Dr. Jäkel. Honorararzt und Bundesverfassungsgericht Alles neu macht Karlsruhe? Beschl. des BVerfG vom 03.03.2015 (1 BvR 3226/14). Verfasst am 04. August 2015. 39 C 11058/11) sowie vom 26.04.2012 (39 C 11058/11). In den dortigen Entscheidungen wurde dem maßgeblichen Beschwerdeführer das Recht abgesprochen, seine erbrachten Leistungen als Honorar-. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich wie die Vorgängerinstanzen nur mit 17 A...
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Wissenschaftlicher Beirat - Förderverein Medizinrecht der Dresden International University e.V. www.foerderverein-medizinrecht.de
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Der wissenschaftliche Beirat unterstützt und berät den Verein mit seiner wissenschaftlichen Expertise. RA Dr med. Christian Jäkel,. Http:/ www.jaekel-law.de/de/. Prof Dr. Bernd-Rüdiger Kern,. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht. Dr Rudolf Ratzel,. Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte München sowie Autor des Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO). Http:/ www.ratzel-rechtsanwaelte.de/. Prof Dr. Adrian Schmidt-Recla,. Http:/ www.schmidt-recla.de. 05112016 in der DIU.
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Regierung legt Entwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vor | Jorzig Rechtsanwälte
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Kanzlei Dr. Jäkel. Regierung legt Entwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vor. Verfasst am 11. August 2015. Als Reaktion auf die Entscheidung des Großen Senats des BGH (Beschluss vom 29.03.2012 GSSt 2/12) hatte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zur Neuregelung des Korruptionsstrafrechts vorgelegt, JORZIG Rechtsanwälte berichtete bereits im April. Zum Inhalt des Regierungsentwurfs:. Der neu einzuführende Straftatbestand soll als 299 a StGB der...
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Impressum | Jorzig Rechtsanwälte
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Kanzlei Dr. Jäkel. Rechtsanwältin Dr. Alexandra Jorzig ist Inhaberin von JORZIG Rechtsanwälte,. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten und Notaren aufgrund. Berufsrechtlicher Regelungen untersagt ( 43a Abs. 4 BRAO, 3 Nr. 7 BeurkG). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die. Der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die. Sämtlich...
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Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines Krankenhauses | Jorzig Rechtsanwälte
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Kanzlei Dr. Jäkel. Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines Krankenhauses. Verfasst am 04. August 2015. Die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die individuell für den einzelnen Patienten in einer Apo-theke dieses Krankenhauses hergestellt werden, ist als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz steuerfrei (BFH, Urteil vom 24.09.2014 VI R 19/11).
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Kanzlei Dr. Jäkel. BSG erschwert MVZ Gründung. Verfasst am 02. August 2016. BSG erschwert MVZ Gründung. Weiterlesen über BSG erschwert MVZ Gründung. Anstellungsgenehmigung nach 32 b Ärzte ZV: Alles neu macht das BSG? Verfasst am 02. August 2016. Anstellungsgenehmigung nach 32 b Ärzte ZV: Alles neu macht das BSG? Weiterlesen über Anstellungsgenehmigung nach 32 b Ärzte ZV: Alles neu macht das BSG? Infizierung einer Ärzte-GbR mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Verfasst am 02. August 2016. Wie JORZIG Rechtsa...
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Rechtsgebiete | Jorzig Rechtsanwälte
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Kanzlei Dr. Jäkel. Dr iur. Alexandra Jorzig. Dr iur. Alexandra Jorzig. Dr med. Markus Hofmann, LL.M. Frank Sarangi, LL.M. Michael Arndt, LL. M. Christina Demand, LL.M. Dr iur. Anja Houben. Dr iur. Alexandra Jorzig. Michael Arndt, LL. M. Christina Demand, LL.M. Dr iur. Anja Houben. Dr iur. Alexandra Jorzig. Begründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gesellschaften. Frank Sarangi, LL.M. Frank Sarangi, LL.M. Dr iur. Alexandra Jorzig. Frank Sarangi, LL.M. Dr iur. Alexandra Jorzig.