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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » Kontakt
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Rechtsanwalt Dr. iur. Marc Schrameyer. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. EMBA / LL.M. Taxation. Internet: www.dr-schrameyer.de. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater. Verfassungsmäßigkeit der bremischen Tourismusabgabe und der hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe. Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins können umsatzsteuerfrei sein. Berechnung der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft. Links aus der Region.
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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » Steuerrecht
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Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater. Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2015 entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können. Der Kläger wurde im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt. Im April desselben Jahres war sein 30. […]. Mit Urteil vom 18. A...
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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » Bau- und Architektenrecht
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Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber. Katastrophale Folgen bei Schwarzgeldabreden. Wenn die Mängelbeseitigungkosten zu hoch sind. Mängel an gekauften Sachen sind in der Regel für beide Parteien, Käufer und Verkäufer immer ein Ärgernis. Gerade in der letzten Zeit bestand nach der Parkettstäbe-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der dem Verkäufer alle Mängelbeseitigungskosten auch ohne Verschulden auferlegt hatte, Unsicherheit, bis zu welcher Höhe üb...
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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » Zusammenstoß zweier verkehrswidrig fahrender Radfahrer
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Zusammenstoß zweier verkehrswidrig fahrender Radfahrer. Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat der Klägerin Schadensersatz mit einer Haftungsquote von 2/3 zu ihren Gunsten und 1/3 zu ihren Lasten zuerkannt. Ausgehend hiervon hat er ihr unter Berücksichtigung eines bereits von der Haftpflichtversicherung des Beklagten gezahlten Schmerzensgeldes von 4.500 Euro weitere 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Klägerin treffe allerdings ein Mitverschulden, weil sie den Radweg entgegen der Fahr...
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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » Ast beschädigt Pkw – unzureichende Baumkontrolle – Stadt haftet
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Ast beschädigt Pkw – unzureichende Baumkontrolle – Stadt haftet. Eine Stadt schuldet dem Halter eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Pkw Schadensersatz, wenn sie eine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes versäumt hat. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 31.10.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert. Zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren habe eine Stadt diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz g...
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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » Tätigkeitsbereiche
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Wir beraten Mandanten bundesweit schwerpunktmäßig in den nachfolgenden Rechtsbereichen. Dieses heißt nicht, dass wir nicht auch in anderen Bereichen tätig sind. Sprechen Sie uns an. Wir informieren und beraten Sie gerne. Allgemeines Zivilrecht (Kauf-, Miet- and Pachtrecht, Darlehensrecht u.ä.). Handels- und Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater. Verträge zur Deutschen Einheit. Links aus der Region.
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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » Arztrecht
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Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig. Allgemeinmedizinerin haftet nicht für eine beim Kniegelenk nach Punktion und Injektion aufgetretene Infektion. 22000 Euro Schmerzensgeld für hausärztlichen Befunderhebungsfehler. Eine Patientin kann von ihrer Hausärztin 22.000 Euro Schmerzensgeld verlangen, nachdem die Hausärztin von der Patientin geschilderte Schmerzen im unteren Rücken und in der linken Gesäßhälfte unzureichend untersucht hatte und die Patientin 3 Tage...
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Rechtsanwälte Dr. Schrameyer » 22.000 Euro Schmerzensgeld für hausärztlichen Befunderhebungsfehler
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22000 Euro Schmerzensgeld für hausärztlichen Befunderhebungsfehler. Das Schadensersatzbegehren der Klägerin war weit gehend erfolgreich. Nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm das bereits vom Landgericht zuerkannte Schmerzensgeld von 22.000 Euro bestätigt. Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 31.10.2014 (26 U 173/13). C) Pressemitteilung des OLG Hamm. Verträge zur Deutschen Einheit. Links aus der Region.