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RECHTzeitig: Kostenquote bei teilweiser Klagrücknahme
http://rechtzeitig-raudszus.blogspot.com/2008/03/kostenquote-bei-teilweiser-klagrcknahme.html
Freitag, 7. März 2008. Kostenquote bei teilweiser Klagrücknahme. Wird die Klage wegen eines Teilbetrages zurück genommen, ergibt sich die Kostenquote nicht. Aus dem Verhältnis des zurück genommenen Betrages zum Gesamtbetrag. Maßgeblich ist das Verhältnis der Mehrkosten, die auf den zurück genommenen Betrag entfallen, zu den tatsächlich entstandenen Kosten. Leitsatz RA. Raudszus). OLG Schleswig, 1 W37/O7(18 O 156/07 LG Kiel). Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Raudszus and Partner, 24306 Plön -. Auf de...
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RECHTzeitig: Sonderbedarf
http://rechtzeitig-raudszus.blogspot.com/2007/06/sonderbedarf.html
Donnerstag, 14. Juni 2007. Nach § 1610 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst der Unterhaltsbedarf den "gesamten Lebensbedarf". Dieser setzt sich zusammen aus laufendem Bedarf. Wohnkosten, Ernährung, Kleidung, Krankenversicherung, Berufsausbildung etc.) und dem Sonderbedarf. Diesen definiert das Gesetz in § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB als unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf. Laufender Bedarf kann für zurückliegende Zeiträume nur ab Inverzugsetzung geltend gemacht werden, Sonderbedarf auch ohne Inverzugsetzung inner...
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RECHTzeitig: August 2007
http://rechtzeitig-raudszus.blogspot.com/2007_08_01_archive.html
Montag, 6. August 2007. Wann ist ein Bescheid der Familienkasse ausreichend begründet? Die Familienkasse wehrt sich mit der Behauptung, der Berechnungsbogen habe jederzeit angefordert werden könnnen. Das Sozialgericht Kiel (Az: S 20 KG 27/06) hat mit Beschluss vom 18.7.2007 der Antragstellerin Recht gegeben. Die wesentlichen Gründe:. Die Klage hätte zwar nicht zum Erfolg geführt, jedoch hat die Familienkasse Anlass zur Klagerhebun gegegeben. 14 BKGG berührt nicht den Begründungszwang.
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RECHTzeitig: Kinderzuschlag auch für Rentner?
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Mittwoch, 18. Juli 2007. Kinderzuschlag auch für Rentner? L 1 E 420/07 KG PKH Ablichtung. S 20 KG 11/06 SG Kiel . Kläger und Beschwerdeführer -. Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Raudszus, Gebhardt, Hamburger Straße 27,. 24306 Plön, - 1186/05G01 ko -. Familienkasse Hamburg Stützpunktfamilienkasse, Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg, - F01 - K 23/06. Beklagte und Beschwerdegegnerin -. Die zulässige Beschwerde ist begründet. Da die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers i...
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RECHTzeitig: Identitätsnachweis für die Durchführung der Führerscheinprüfung
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Donnerstag, 12. Juli 2007. Identitätsnachweis für die Durchführung der Führerscheinprüfung. IM NAMEN DES VOLKES. Des Herrn ,. Proz-Bev.: Rechtsanwälte Raudszus und andere,. Hamburger Straße 27, 24306 Plön, 546/06ROlwal. Den Kreis Plön Amt für Sicherheit und Ordnung Veterinärwesen und Kommunalaufsicht, - Fahrerlaubnisbehörde -,. Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, - -. Streitgegenstand: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Einzelrichterin für Recht erkannt:. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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RECHTzeitig: Juni 2007
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Donnerstag, 14. Juni 2007. Nach § 1610 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst der Unterhaltsbedarf den "gesamten Lebensbedarf". Dieser setzt sich zusammen aus laufendem Bedarf. Wohnkosten, Ernährung, Kleidung, Krankenversicherung, Berufsausbildung etc.) und dem Sonderbedarf. Diesen definiert das Gesetz in § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB als unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf. Laufender Bedarf kann für zurückliegende Zeiträume nur ab Inverzugsetzung geltend gemacht werden, Sonderbedarf auch ohne Inverzugsetzung inner...
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RECHTzeitig: Januar 2008
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Dienstag, 8. Januar 2008. Schluss mit Nötigung durch Handy-Provider. Wer hat es noch nicht erlebt? Immerhin kündigen die Provider mit drohendem Ton diese Maßnahmen zu Beginn der Mahnserien an. Viele zahlen wegen der Drohungen lieber für nicht erhaltene Leistungen. . Dies ist der richtige Zeitpunkt, um sich zu wehren. Das Gericht hatte zwar einen Einzelfall zu entscheiden. Es handelt sich aber um eine typische Fall-Konstellation mit typischem Verhalten eines Providers. Xxx - Klägerin - . Für den Fall der ...
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RECHTzeitig: Wann ist ein Bescheid der Familienkasse ausreichend begründet?
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Montag, 6. August 2007. Wann ist ein Bescheid der Familienkasse ausreichend begründet? Die Familienkasse wehrt sich mit der Behauptung, der Berechnungsbogen habe jederzeit angefordert werden könnnen. Das Sozialgericht Kiel (Az: S 20 KG 27/06) hat mit Beschluss vom 18.7.2007 der Antragstellerin Recht gegeben. Die wesentlichen Gründe:. Die Klage hätte zwar nicht zum Erfolg geführt, jedoch hat die Familienkasse Anlass zur Klagerhebun gegegeben. 14 BKGG berührt nicht den Begründungszwang.
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RECHTzeitig: März 2008
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Freitag, 7. März 2008. Kostenquote bei teilweiser Klagrücknahme. Wird die Klage wegen eines Teilbetrages zurück genommen, ergibt sich die Kostenquote nicht. Aus dem Verhältnis des zurück genommenen Betrages zum Gesamtbetrag. Maßgeblich ist das Verhältnis der Mehrkosten, die auf den zurück genommenen Betrag entfallen, zu den tatsächlich entstandenen Kosten. Leitsatz RA. Raudszus). OLG Schleswig, 1 W37/O7(18 O 156/07 LG Kiel). Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Raudszus and Partner, 24306 Plön -. Auf de...