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Die zweite Verfassungskomission » Saint-Just und die Verfassung von 1793
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Saint-Just und die Verfassung von 1793. Pertué stellt fest, daß von den erhaltenen Dokumenten etwa nur ein Drittel von Privatpersonen verfaßt wurde, während drei Viertel von Parlamentariern eingereicht worden sind, die dem Aufruf vom 16. Februar folgten. Davon sind wiederum die Hälfte Essays, Memoranden und allgemeine Meinungsäußerungen. Zehn Prozent sind direkte Kritiken des girondistischen Verfassungsentwurfs und fünfzehn Prozent stellen Entwürfe einer Menschenrechtserklärung. Die Verfassung von 1793.