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TEILUNGSVORAUSSETZUNGEN » Erbteilung / Erbteilungsvertrag
http://www.erb-teilung.ch/teilungsvoraussetzungen
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Liquidation der Erbengemeinschaft: Erbteilung und Erbteilungsvertrag nach Schweizer Erbrecht. Die Erbteilung setzt voraus:. Mehrere Erben [der Alleinerbe erwirbt den Nachlass unmittelbar kraft Universalsukzession; eine Teilung ist sachbedingt nicht notwendig]. Kein Teilungsaufschub (ZGB 605). Erfüllung Hausgenossen-Unterhalt (ZGB 606). Das Bestehen einer Erbengemeinschaft.
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Rechtsstellung des eingesetzten Erben › Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag. Erbeinsetzung: Einsetzung von Erben durch Testament oder Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht. Rechtsstellung des eingesetzten Erben. Rechtsstellung des eingesetzten Erben. Der eingesetzte Erbe hat folgende Rechtsstellung. Falls keine weiteren Erben vorhanden: Alleinerbe. Und damit im Zeitpunkt des Erbgangs Alleineigentümer. Mögliche Per...
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Erbrecht / Schenkungsrecht » lawmedia, law media, recht, steuern, wirtschaft, verlag für recht steuern wirtschaft, publikationen, schweizer recht, steuern schweiz, recht schweiz » LawMedia AG
http://www.lawmedia.ch/verzeichnis/zivilrecht/erbrecht-schenkungsrecht
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft. Ansiedlung in der Schweiz. Unternehmen in der Krise. Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts. Familie / Ehe / Konkubinat / Kindsrecht. Lohn / 13. Monatslohn / Gratifikation / Boni. Freizeit / Ferien / Überzeit / Überstunden. Geschäftsraummiete / Ladenmiete / Gastromiete. Mängel am Mietobjekt / Mietzinshinterlegung.
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Verbindung mit anderen Klagen » Erbteilungsklage
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Teilungsklage / Erbteilungsklage in der Schweiz. Verbindung mit anderen Klagen. Verbindung mit anderen Klagen. Kann in der gleichen Rechtsschrift – mit folgenden anderen Klagen verbunden werden:. Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit. Einleitung: Erbteilungsklage in der Schweiz. Verbindung mit anderen Klagen. Raquo; RSS Feed Reader. Raquo; E-Mail Abo:.
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Teilungsaufschub » Erbteilungsklage
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Teilungsklage / Erbteilungsklage in der Schweiz. ZGB 604 Abs. 1 schränkt den Grundsatz der jederzeit möglichen Teilungsklage wie folgt ein:. ZGB 604 Abs. 1). Teilungsaufschub auf unbestimmte Zeit. Unter den Erben vereinbarter Teilungsaufschub. Teilungsaufschub-Anordnung durch den Erblasser. ZGB 604 Abs. 2). Erbteilung nach Schweizer Erbrecht. Kann auf Klag...
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Erbvertrags-Mängel und Klagen » Erbvertrag
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht: Erbeinsetzung, Vermächntis, Erbverzicht, Erbauskauf. Übersicht über mögliche Erbvertrags-Mängel und entsprechende Klagen. Pflichtteilsverletzung aufgrund der erbvertraglichen Anordnung. Klage auf Feststellung der Erben- bzw. Nichterben-Eigenschaft. ZGB 598 ff.). ZGB 626 ff.). Klage auf Vollzug des Erbteilungsvertrages.
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Verfügungsfähigkeit » Erbvertrag
http://www.erb-vertrag.ch/verfuegungsfaehigkeit
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht: Erbeinsetzung, Vermächntis, Erbverzicht, Erbauskauf. Verfügungsfähigkeit Seitens des Erblassers. Einen Erbvertrag schliessen kann, muss er das 18. Altersjahr vollendet. Haben und zudem urteilsfähig. Verfügungsfähigkeit Seitens des Vertragspartners. Beim Erbeinsetzungsvertrag / Vermächtnisvertrag ohne Gegenleistung. Ein Teil der Lehre.
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Testament, letztwillige Verfügung, Testamentseröffnung » Erbrecht Schweiz
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Schweizer Erbrecht: Erben und Vererben. Ist neben dem Erbvertrag die vom Gesetz vorgesehene Verfügungsform, womit der Erblasser. Einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnungen. Über seinen Nachlass treffen kann. Mittels Erbvertrag. Trifft der Erblasser dagegen mit einer Person rechtsverbindliche Abmachungen über den Nachlass. Dh ein Testament vor Zeugen be...
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Bedingungen » Weitere mögliche Erbvertrags-Inhalte » Erbvertrag
http://www.erb-vertrag.ch/erbvertrags-inhalte/bedingungen
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht: Erbeinsetzung, Vermächntis, Erbverzicht, Erbauskauf. Die Anordnung unter einer Bedingung ist das Abhängigmachen der Anordnung von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis. Es ist zwischen der aufschiebenden. Bedingung zu unterscheiden. Bei der aufschiebenden Bedingung. Und dort insb.:. Eine Befristung liegt vor, wenn der Eintritt. Rechtswid...
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Erbvertrag, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Erbverzicht » Erbrecht Schweiz
http://www.erb-recht.ch/erbvertrag
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Schweizer Erbrecht: Erben und Vererben. Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite vom Gesetz vorgesehene Form für Verfügungen von Todes wegen. Mittels. Trifft der Erblasser mit einer Person. Bindende Abmachungen über seinen Nachlass. Dagegen trifft der Erblasser einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnungen. Sowie zum Anderen Mündigkeit. Oft werde...