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Rechtsanwalt Mag. Heinz WolfbauerIch versuche nur zu erklären,. Warum meine Klienten Recht haben. Wohnungseigentum: Schutz des Erwerbers zählt. Der OGH hat in der Frage über die Auslegung des WEG entschieden, dass nicht bloß der Wohnungseigentümer im Zuge der Begründung des Wohnungseigentums, sondern auch die nachfolgenden Käufer vom bereits begründeten Wohnungseigentum geschützt werden sollen, solange der Erwerb vom Wohnungseigentumsorganisator erfolgt. Zur aktuellen Entscheidung (6 Ob 56/16b). Zur aktuellen Entscheidung (2 Ob 86/15h).
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