familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Zugewinnausgleich
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Zugewinnausgleich/index.html
Er Zugewinn bildet den in einer Geldsumme ausgedrückten Wertunterschied zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen. Es gilt das Stichtagsprinzip: Die Vermögensstände der jeweiligen Ehegatten werden ausschließlich nur zu den Stichtagen Datum der Eheschließung (Anfangsvermögen) und dem der Zustellung des Scheidungsantrages (Endvermögen) ermittelt. Was die Ehegatten davor, während oder nach der Ehe an Vermögen hatten, ist egal. Der Unterschied kann erheblich sein.
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Kosten
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Kosten/index.html
Ei den Kosten eines Verfahrens wird zwischen den außergerichtlichen und den gerichtlichen Kosten entschieden. Eine weitere wichtige Frage ist, ob der Mandant einen Erstattungsanspruch gegen einen Dritten hat. GRUNDSÄTZE ZU DER HÖHE DER ANFALLENDEN KOSTEN:. Der wichtigste Grundsatz lautet: Alle Rechtsanwälte verdienen in Deutschland das gleiche Honorar, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gebühren. Zur Berechnung der Geb&...
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Impressum
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Impressum/index.html
Gem 5 Telemediengesetz (TMG) haben wir Sie wie folgt zu informieren:. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Fachanwalt für Familienrecht. Email: kanzlei.schrader@arcor.de. Zuständige Aufsichtsbehörde:. Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:. Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Angaben gemäß 6 TDG“ unter. Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:. Alle innerhalb des Internetange...
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Verfahrenskostenhilfe
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Verfahrenskostenhilfe/index.html
M Familienrecht wird Verfahrenskostenhilfe und nicht Prozesskostenhilfe gewährt. Prinzipiell besteht zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe kein Unterschied. Verfahrenskostenhilfe kommt ausschließlich für ein gerichtliches Verfahren in Betracht, während die Beratungshilfe dem Mandanten die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl ermöglicht. Sofern Sie nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügen und kein Vermögen besitzen, welches nicht übe...Vollständig ...
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Formular Online-Scheidung
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Formular_Onlinescheidung/index.html
Bitte füllen Sie das Formular vollständig am Bildschirm aus. Ins nächste Feld mit der TAB-Taste springen). Drucken dies anschließend aus. Rechte Maustaste Befehl "drucken"). Und lassen uns das unterschriebene Formular per Fax oder per Post zukommen. Wichtig: Diese Formular dient nur zu internen Zwecken. Es geht nicht an das Gericht! Ohne Unterschrift ist der Auftrag nicht gültig! A Persönliche Daten der Ehegatten. 2 Sämtliche Vornamen, Rufname unterstrichen. 3 Strasse (tatsächlicher Wohnsitz). IX Es gibt...
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Online-Scheidung
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Online_Scheidung/index.html
Sollten Sie sich mit Ihrem Ehepartner über sämtliche Folgesachen einig sein, lediglich das Scheidungsverfahren noch einleiten wollen und wenig oder gar keine Zeit für eine persönliche Beratung finden, so können Sie selbstverständlich auch über unsere Kanzlei eine sog. „Online-Scheidung“ führen. Aber auch ohne Mehrkosten stehen wir für Sie auch persönlich zur Verfügung. Füllen Sie das Kontaktformular „Online-Scheidung“ vollständig aus und senden es über die Internetverbindung. Sollte Ihnen ratenfreie Verf...
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Download
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/page19/page19.html
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten. 2010 Dr. Christian Schrader Mittelstr. 42 40721 Hilden, Tel.: 02103-986398 Email.
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Anfahrt
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Anfahrt/index.html
Größere Kartenansicht. 2010 Dr. Christian Schrader Mittelstr. 42 40721 Hilden, Tel.: 02103-986398 Email.
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Umgangsrecht
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Umgangsrecht/index.html
As Umgangsrecht wird durch die Tatsache geprägt, dass mit der Trennung der Eltern aus der Lebensgemeinschaft der Familie eine bloße Begegnungsgemeinschaft wird, also nur gelegentliche Besuche des Kindes stattfinden. Es ermöglicht den berechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden seines Kindes sowie seiner Entwicklung in regelmäßigen Abständen zu überzeugen. Eine gesetzliche oder typische Ausgestaltung des Umgangsrechts gibt es nicht. Maßgebend ist hierbei die Belastb...Grunds&...
familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de
Kostenerstattung Dritter
http://familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/Kostenerstattung_Dritter/index.html
Rundsätzlich hat derjenige seinen Rechtsanwalt zu zahlen, der ihn beauftragt (derjenige, der die Musik bestellt, muss sie auch zahlen). Dieses ist regelmäßig der Mandant selbst. Gewinnen Sie den Prozess, so können Sie in bestimmten Fällen einen Anspruch gegen die unterlegene Partei auf Ersatz der von Ihnen zu zahlenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten haben. 2010 Dr. Christian Schrader Mittelstr. 42 40721 Hilden, Tel.: 02103-986398 Email.