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Betriebsübernahme › Informationen zur Betriebsübernahme in der SchweizEinleitung zur Betriebsübernahme.
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Einleitung zur Betriebsübernahme.
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Einleitung zur Betriebsübernahme.
Inhaltsverzeichnis » Betriebsübernahme
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Betriebsübernahme in der Schweiz. Folgen für den Arbeitnehmer. Folgen für den neuen Arbeitgeber. Praxis und gesetzliche Grundlage. Folgen für den Arbeitnehmer. Folgen für den neuen Arbeitgeber. Folgen für den alten Arbeitgeber. Weiterarbeiten trotz Kündigung. Arbeitsunfähigkeit bei Betriebsübernahme. Betriebsübernahme im Konkurs. Folgen für den Arbeitnehmer.
Folgen für den alten Arbeitgeber » Betriebsübernahme
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Praxis und gesetzliche Grundlage » Betriebsübernahme
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Idee » Betriebsübernahme
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Die Voraussetzungen » Betriebsübernahme
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Liens » Droit du travail
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Information sur droit du travail en Suisse. Arbeitsrecht / öffentliches Personalrecht. Mitarbeiterbeteiligungen / -optionen (in Bearbeitung). Expatriates – Inpatriates. Soziale Sicherheit / Pensionierung / Frühpensionierung. Arbeitslosenentschädigung.ch (in Bearbeitung). Insolvenzentschädigung.ch (in Bearbeitung). Introduction: Droit du travail. Généralités sur la CCT.
Was darf der Arbeitgeber und was nicht? » Personalabbau
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Was darf der Arbeitgeber und was nicht? Was darf der Arbeitgeber und was nicht? Nicht jede organisatorische Massnahme ist erlaubt. Der Arbeitgeber muss sicht gut überlegen,. Was er wem wann wie mitteilt;. Welche Personalmassnahme er beim wem anwendet;. Welche Massnahme ihm welche organisatorischen oder finanziellen Erfolge beschert (keine Alibiübungen! Raquo; RSS Feed Reader.
Arbeitnehmer » Vermögensübertragung
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Vermögensübertragung in der Schweiz. Der Arbeitnehmerschutz entspricht jenem bei der Fusion ( FusG 76. Übergang des Arbeitsvertrages mit allen Rechten und Pflichten auf den übernehmenden Rechtsträger. Sofern der Arbeitnehmer dies nicht ablehnt. Recht auf Sicherstellung der Forderungen aus Arbeitsvertrag. FusG 27 Abs. 2. OR 333a; FusG 28 Abs. 1. Bei Ablehnu...
Ausgliederung (Stufe 1) » Spin-Off
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Spin-Off in der Schweiz: Ausgliederung an die Tochtergesellschaft. Kann in 4 Varianten von statten gehen:. 1 Sacheinlage in eine zu gründende Gesellschaft oder bestehende Gesellschaft im Rahmen einer Aktienkapital-Erhöhung. 2 Vermögensübertragung nach FusG 69 ff. FusG 69: Allgemeine Bestimmungen der Vermögensübertragung. FusG 70: Abschluss des Übertragungsvertrags.
Konsultationsrecht bei Massenentlassung oder Betriebsübernahme » Versetzung
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Die Versetzung als arbeitsrechtliches Organisationsmittel. Konsultationsrecht bei Massenentlassung oder Betriebsübernahme. Konsultationsrecht bei Massenentlassung oder Betriebsübernahme. Im Rahmen einer Massenentlassung. Ausweichmassnahmen wie innerbetriebliche Versetzungen. Eine Informationspflicht (Auskunftspflicht nach OR 335f Abs. 3). Umgekehrt haben die Arbeitnehmer.
Unternehmen in der Krise » lawmedia, law media, recht, steuern, wirtschaft, verlag für recht steuern wirtschaft, publikationen, schweizer recht, steuern schweiz, recht schweiz » LawMedia AG
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Links » Diritto del lavoro
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Ausgliederungsvarianten » Ausgliederung
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Ausstellungsfrist » Arbeitszeugnis
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Tirol Betriebsübergabe Betriebsübernahme Selbständigwerden - Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Mag. Andreas Schnegg
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Betriebsübernahme › Informationen zur Betriebsübernahme in der Schweiz
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