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Informationen zur Gesamteigentum: Gemeinschaftliches Eigentum mit Gesamthandverhältnis unter den Beteiligten » Gesamteigentum

Das Gesamteigentum ist gemeinschaftliches Eigentum, bei welchem unter den Beteiligten eine bestimmtes Gemeinschaftsverhältnis (numerus clausus) besteht und dieses nur durch die bzw. in der Gemeinschaft ausgeübt wird.

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Das Gesamteigentum ist gemeinschaftliches Eigentum, bei welchem unter den Beteiligten eine bestimmtes Gemeinschaftsverhältnis (numerus clausus) besteht und dieses nur durch die bzw. in der Gemeinschaft ausgeübt wird.
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Informationen zur Gesamteigentum: Gemeinschaftliches Eigentum mit Gesamthandverhältnis unter den Beteiligten » Gesamteigentum | gesamteigentum.ch Reviews

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Das Gesamteigentum ist gemeinschaftliches Eigentum, bei welchem unter den Beteiligten eine bestimmtes Gemeinschaftsverhältnis (numerus clausus) besteht und dieses nur durch die bzw. in der Gemeinschaft ausgeübt wird.

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Disclaimer » Gesamteigentum

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Impressum » Gesamteigentum

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Gesamteigentum: Gemeinschaftliches Eigentum mit Gesamthandverhältnis unter den Beteiligten. Für die Redaktion dieser Website sind verantwortlich:. Telefon: 41 (0)44 268 40 00. Telefax: 41 (0)44 268 40 05. Merkmale und Typen des gemeinschaftlichen Eigentums. Unterschiede von Gesamteigentum / Miteigentum. Rechtsgemeinschaft der gemeinschaftlichen Eigentümer.

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Unterschiede von Gesamteigentum / Miteigentum » Gemeinschaftliches Eigentum » Gesamteigentum

http://www.gesamteigentum.ch/gemeinschaftliches-eigentum/unterschiede-gesamteigentum-miteigentum

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4

Subjekte » Gesamteigentum

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Entstehung des Gesamteigentums » Gesamteigentum

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Gesamteigentum: Gemeinschaftliches Eigentum mit Gesamthandverhältnis unter den Beteiligten. Setzt zwingend ein personenbezogenes Gesamthandverhältnis. Personenrechtliche Gemeinschaft als Voraussetzung. Numerus clausus der Gemeinschaftsverhältnisse. Numerus clausus = Zulassungsbeschränkung. Vgl auch wikipedia.org Numerus clausus. BGE 84 I 129. ZGB 221, 223 f.

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Unterschiede von Miteigentum / Gesamteigentum » Gemeinschaftliches Eigentum » Miteigentum

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Gesamteigentum: Gemeinschaftliches Eigentum mit Gesamthandverhältnis unter den Beteiligten. Wird unterschieden in Gesamteigentum im weiteren Sinne (i.w.S.) und in Gesamteigentum im engeren Sinne (i.e.S.). Gesamteigentum i.w.S. Und das Gesamteigentum i.e.S. Welches Gegenstand dieser Website bildet. Gesamteigentum i.e.S. Setzt immer ein Gesamthandverhältnis.

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