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Konkurrenzverbot › Informationen zum Konkurrenzverbot in der SchweizEinleitung: Konkurrenzverbot.
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Einleitung: Konkurrenzverbot.
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Konkurrenzverbot und Agenturvertrag » Konkurrenzverbot
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Abschluss » Konkurrenzverbot
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Konkurrenzverbot in der Schweiz. Konkurrenzverbot in freien Berufen? Schriftform, auch wenn der Arbeitsvertrag formlos zustandekommen kann (OR 320 Abs. 1). Einblick des Arbeitnehmers in Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse oder in die Kundendatei bzw. in den Kundenkreis des Arbeitgebers. Arbeitnehmer muss keine leitende Stellung haben. Raquo; E-Mail Abo:.
Wirkungszeitpunkt » Konkurrenzverbot
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Konkurrenzverbot in der Schweiz. Konkurrenzverbot in freien Berufen? Das Konkurrenzverbot entfaltet seine Wirkungen erst. Des Anstellungsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer die Konkurrenzierung seines Arbeitgebers kraft der arbeitsrechtlichen Treuepflicht untersagt. Güterabwägung / Kundenabwerbeverbot als Alternative. Konkurrenzverbot in freien Berufen?
Begriffe und Abgrenzungen » Konkurrenzverbot
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Konkurrenzverbot und Unternehmenskauf » Konkurrenzverbot
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Konkurrenzverbot in der Schweiz. Konkurrenzverbot in freien Berufen? Bezüglich des Unternehmensverkaufs bzw. kaufs sind folgende Begebenheiten zu beachten:. Nicht arbeitsrechtliche Konkurrenzverbote können formfrei begründet werden, d.h. Es ist aber grundsätzlich die Schriftform zu empfehlen. Gewährleistung / ev. due diligence, je nach Geschäftsart. Nachtr...
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Zulässigkeit und Grenzen » Aufhebungsvereinbarung
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Aufhebungsvereinbarung im Schweizer Arbeitsrecht. In Zusammenhang mit der Aufhebung sind folgende zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu prüfen:. Verzichtsverbot (OR 341 Abs. 1). Soweit dadurch die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit des ausscheidenden Arbeitnehmers betroffen sind (OR 340 340c). Aufhebungsvertrag im Verhältnis zum Verzichtsverbot.
Links » Arbeitsrecht
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag in der Schweiz: Informationen, Muster-Arbeitsverträge und mehr. Kündigung / Entlassung / Beendigung Arbeitsverhältnis. Für Arbeitgeber von Interesse. Für Arbeitnehmer von Interesse. Für Kadermitarbeiter von Interesse. Vollständiges Verzeichnis zum Arbeitsrecht. Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen. Teilen mit / Drucken:. Lohn / Stundenl...
Abwerbeverbots-Vereinbarungen » Personalabwerbung / Kundenabwerbung
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Thema Personalabwerbung und Kundenabwerbung im Schweizer Recht. Der Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, seine Arbeitnehmer und Kunden vor Abwerbung zu schützen:. Abwerbeverbote während bestehenden Arbeitsverhältnisses. Abwerbeverbote nach beendetem Arbeitsverhältnis. Abwerbeverbot für Arbeitnehmer und Kunden. Ev verbunden mit einer Konventionalstrafe.
Form der Änderungskündigung » Änderungskündigung
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Änderungskündigung in der Schweiz. Im Sinne von OR 115 ausgestaltet sein:. Sie bedarf keiner besonderen Form. Ausser es sei im schriftlichen Arbeitsvertrag die Schriftform für Änderungen oder Ergänzungen vorgesehen. Die Erklärung kann stillschweigend. Ausnahme: Beachtung der Formbedürftigkeit für bestimmte Abreden wie das Konkurrenzverbot.
Form › Konventionalstrafe / Vertragsstrafe
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen, Checklisten und Muster zur Konventionalstrafe bzw. Vertragsstrafe. Die Verpflichtung zur Bezahlung einer Konventionalstrafe bedarf zu ihrer Gültigkeit. Der gleichen Form wie das Rechtsgeschäft, für deren Nichterfüllungsfall die Vertragsstrafe verabredet wird. Öffentliche Beurkundung (OR 216). Einfache Schriftlichkeit (OR 340 Abs. 1).
Geheimhaltungspflicht » Arbeitnehmertreue
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Arbeitsrechtliche Informationen zur Treuepflicht des Arbeitnehmers in der Schweiz. OR 321a Abs. 4 verpflichtet den Arbeitnehmer, die Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers, von denen er Kenntnis erhalten hat, zu wahren. Die Geheimnisse werden differenziert in:. Die Geheimhaltungspflicht setzt voraus:. Von eingeweihtem Personenkreis geheim gehaltene Tatsache. Hat am letzten A...
Parteiabredeloser Bonus bei Kündigung » Bonus: Variable Vergütung im Arbeitsverhältnis
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Bonus: Variable Vergütung im Arbeitsverhältnis. Informationen zu Boni und Gratifikationen im Schweizerischen Arbeitsrecht. Parteiabredeloser Bonus bei Kündigung. Parteiabredeloser Bonus bei Kündigung. Pro rata temporis-Anspruch des Arbeitnehmers. Ist Bonus Lohnbestandteil, Kürzung nicht erlaubt. Vorbehalten bleibt ein vertraglicher Kürzungsvorbehalt. Arbeitnehmer hat keinen...
Gesellschaftsrechtliche Aspekte » Vergütungssysteme
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zu den Vergütungssystemen im Schweizerischen Arbeitsrecht. Richtlinie betreffend Corporate Governance (RLCG). Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance (SCBP). FINMA Rundschreiben 2010/1 Vergütungssysteme Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten vom 21.10.2009. Kombination von Fixlohn und variabler Entlöhnung. Haftung für unangeme...
Links » Arbeitsrecht
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Beendigung der Pacht » Unternehmenspacht
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Abwehrprogramm 2014 » Andreas Romppel - Konkurrenzberater
Andreas Romppel - Konkurrenzberater. Wettbewerbsbeobachtung für den Mittelstand. Über Competitive Intelligence, Konkurrenzanalyse, Wettbewerbsbeobachtung und alle damit zusammenhängenden Themen. Competitive Intelligence - Konkurrenzanalyse als Navigationssystem im Wettbewerb", erschienen bei Cornelsen 2006. Kompetenzzentrum für Strategische Unternehmensführung and Entrepreneurship ZfU - International Business School Thalwil/Zürich (www.zfu.ch). Der Faktor Mensch als Sicherheitslücke. Ohne ein Sicherheits...
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Konkurrenzlos Kennel of Texas
Konkurrenzlos Kennel of Texas. German Shepherd Breeders in Texas, German Shepherd Kennels in Texas. Thursday, June 11, 2015. Get to know our GSD's - Part I - Paris vom Mittenhauser Hof. Purebred, Pedigree lineages, Champion. Titles, AKC registered, Sieger shows, SV, Schutzhund trained, Breed surveyed. What does all this mean to me? What does all this mean for my pup? Paris vom Mittenhauser Hof. Born November 12, 2012. What is a Sieger Competition? Sieger" means champion in German; it refers to the breedi...
Konkurrenzlos Kennel: Champion German Shepherd breeder in Houston, TX
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Konkurrenzverbot › Informationen zum Konkurrenzverbot in der Schweiz
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Konkurrenzverbot in der Schweiz. Arbeitnehmer nach Verlassen der Stelle den. Früheren Arbeitgeber zu konkurrenzieren. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen geschäftlichem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers. Und beruflicher Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers. Selbständige Vereinbarung oder Klausel. Dauer des arbeitsrechtlichen Konkurrenzverbotes.
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Sie sind hier: Home / Übersicht. Updateletter Nr. 10. Konkurrenzverbot.info wird kontinuierlich ausgebaut. Hinweise per E-Mail werden an info@konkurrenzverbot.info. Gerne entgegengenommen. Unveröffentlichte Urteile von allgemeinem Interesse können publiziert werden, falls sie anonymisiert und im pdf-Format per E-Mail zugestellt werden. Bitte lesen Sie den Disclaimer.
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